Flexible Studienorganisation
Ein Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen stellt für die meisten Betroffenen eine Mehrfachbelastung dar, die viel Organisationsgeschick verlangt.
Um diesen erschwerten Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Humboldt-Universität eine Vielzahl von Möglichkeiten der Flexibilisierung des Studiums aufgrund familiärer Verpflichtungen. So kann das Studium beispielsweise durch Auszeiten aber auch durch eine Verlängerung der Studiendauer und die Vereinbarung von individuellen Nachteilsausgleichen entzerrt werden.
Versicherungsschutz während der Pflege
Alle nicht erwerbsmäßig tätigen häuslichen Pflegepersonen in Berlin sind bei der Unfallkasse Berlin beitragsfrei versichert, wenn sie eine*n Pflegebedürftige*n (im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches XI) unter folgenden Voraussetzungen pflegen:
• Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.
• Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.
• Die Pflege muss für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher bestimmt sein.
• Die Pflegetätigkeit muss mindestens zehn Stunden wöchentlich erfolgen.
• Die Pflegetätigkeit muss auf regelmäßig zwei Tage in der Woche verteilt sein.