Bevorzugte Platzvergabe zu Pflichtveranstaltungen
Studierende, die aus familiären Gründen (Pflege und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahre oder Pflege von Angehörogen im Sinne des Pflegezeitgesetzes) darauf angewiesen sind, eine bestimmte Pflichtveranstaltung zu besuchen (Beispiel: alle anderen Lehrveranstaltungen liegen außerhalb der Kitaöffnungszeiten), können einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen (§ 90-91 ZSP-HU). Dies gilt nur für Pflichtveranstaltungen, die im eigenen Fach belegt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund begrenzter Platzkapazitäten nicht alle Anträge auf bevorzugte Platzvergabe bewilligt werden können. Jedes Institut hat für die Platzvergabe ein eigenes Verfahren. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Institut über den konkreten Ablauf.