Erasmus mit Kind
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist für viele Studierende eine wertvolle Ergänzung ihrer Ausbildung und ein willkommener Tapetenwechsel. Die meisten Studierenden entscheiden sich hierbei für ein Auslandssemester mit dem Erasmus-Programm.
Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups) sowie Realkostenförderung.
Auch Studierende mit Kind(ern) können über das Erasmus-Programm im Rahmen von Auslandsaufenthalten einen Aufstockungsbetrag erhalten oder Realkosten geltend machen.
Aufstockungsbeträge für Studierende mit Kind(ern)
Abhängig von der Länge des Aufenthalts können 250 €/Monat (Long Term) oder einmalig 100-150 € (Short Term) beantragt werden, vorausgesetzt mindestens ein Kind wird während des gesamten Aufenthalts mitgenommen. Die Förderhöhe ist unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder. Eine Beantragung von Aufstockungsbeträgen ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich. Eine Doppelförderung der Mitreise des Kindes ist dabei auszuschließen.
Realkostenförderung
Die Realkostenförderung dient während eines Auslandsaufenthaltes der Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten für das Kind. Als Mehrkosten können hierbei etwa die Reisekosten für das Kind, durch die Mitnahme des Kindes bedingte zusätzliche Unterkunftskosten sowie Betreuungskosten geltend gemacht werden. Es können maximal 15.000 € pro Semester bzw. 30.000 € pro Studienjahr beantragt werden. Für die Antragstellung ist eine Kalkulation der zu erwartenden Mehrkosten erforderlich. Die Auszahlung erfolgt anteilig vor Reiseantritt, anteilig während des Auslandsaufenthaltes und anteilig nach dem Auslandsaufenthalt im Zuge der Abrechnung der tatsächlich entstandenen Mehrkosten anhand von Belegen.
Bitte lassen Sie sich frühzeitig von den Erasmus Koordinator*innen der Fakultäten und Institute bzw. dem Erasmus-Büro der Abteilung Internationales (Email: cornelia.marx@hu-berlin.de; Tel.: +49 30 2093 46725) zu den Bewerbungsfristen und Antragsmodalitäten beraten.
Weiterhin können BAföG-Empfänger*innen in der Regel auch bei einem Studium im Ausland BAföG erhalten. Sofern der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend und zum Zwecke der Ausbildung ist und der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird, erhalten Studierende weiterhin das Kindergeld. Selbiges gilt für den Versicherungsschutz der Krankenversicherung. Auch das Elterngeld wird weiterhin geleistet, sofern ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert. Auf Leistungen des Sozialsystems des gewählten Landes besteht meist kein Anspruch.
Studierende Eltern berichten
In den untenstehenden Interviews gewähren Studierende Einblicke in das Erasmus-Alltagsleben mit Kind und erzählen beispielsweise von der Wohnungssuche, der Eingewöhnung in die Kita und den kulturellen Unterschieden rund um Studium, Familie und Kind.
Sollten auch Sie ein oder mehrere Erasmus-Semester mit Kind absolviert haben und Ihre Erlebnisse auf dieser Seite teilen wollen, können Sie uns gerne kontaktieren – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Links
Allgemeine Beratung zum Auslandsstudium - HU
Überblick der Auslandsstipendien des DAAD