Beurlaubung und Teilzeitstudium
Die Beurlaubung und das Teilzeitstudium stellen Flexibilisierungsmöglichkeiten für die Vereinbarkeit von Studium und familiären Verpflichtungen dar. Was es bei der Studienorganisation zu beachten gilt, erklären wir in diesem Video-Tutorial:
Hinweis: Seit der Veröffentlichung des Tutorials haben sich zwei Neuerungen ergeben: 1. Ein Antrag auf Wechsel ins Teilzeitstudium ist ohne Angabe von Gründen möglich. 2. ALG II wurde durch das sog. Bürgergeld ersetzt.
Alle nötigen Informationen zur Beantragung wie Antragsformulare, Fristen, rechtliche Grundlagen und Semesterticket finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsbüros.
Wenn Sie aus familiären Gründen einen Wechsel ins Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung erwägen, steht Ihnen der Bereich Familiengerechtigkeit gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Sollten Sie BAföG beziehen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig durch uns beraten, da im Urlaubsemester und im Teilzeitstudium kein Anspruch auf die Leistung besteht.
Links
Antrag auf Beurlaubung (Formular)
Informationen des Immatrikulationsbüro zur Beurlaubung
Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium (Formular)
Informationen des Immatrikulationsbüro zum Teilzeitstudium
Informationen der Studienberatung zum Teilzeitstudium