Studienbewerbung
Die folgenden Informationen wurden von der Webseite der Studienberatung übernommen und vom Bereich Familiengerechtigkeit angepasst. (https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte/bewerbung/haertefallantrag)
Stand: April 2024
Alle allgemeinen Informationen rund um die Studienbewerbung und Einschreibung an der HU erhalten Sie von der zentralen Anlaufstelle namens Compass. Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung steht an der HU eine eigene Beratungsstelle zur Verfügung.
Bei der Studienbewerbung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Zulassungschancen zu verbessern, wenn aus familiären, sozialen oder behinderungsbedingten Gründen eine besondere Härte entsteht. Hilfreiche allgemeine Informationen zu Sonderanträgen im Rahmen der Studienbewerbung finden Sie z.B. auf den Seiten des Studierendenwerks. Dort können Sie sich auch individuell zum Studium mit Kind beraten lassen.
Folgende Sonderanträge können Sie während der Studienbewerbung an der HU stellen, wenn in Ihrer persönlichen Situation eine besondere Härte vorliegt. Diese Anträge gelten für grundständige Studiengänge.
Härtefallantrag
Generelle Information
Mit einem Härtefallantrag (PDF mit ausführlicher Information) können Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen.
Ein Härtefallantrag kann nur von deutschen und Bewerber*innen aus EU- sowie den EWR- Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, und von Bildungsinländer*innen gestellt werden, da Bewerber*innen mit Bildungsabschlüssen aus Drittstaaten bereits innerhalb einer Quote zugelassen werden.
Es gibt kein gesondertes Formular, Sie stellen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung einen Sonderantrag/Härtefallantrag und fügen die entsprechenden Unterlagen Ihrer Bewerbung bei.
Härtefallantrag aus familiären Gründen
Auch familiäre und soziale Gründe können ggf. einen Härtefallantrag rechtfertigen. Solche Gründe müssen durch entsprechende Unterlagen, wie z.B. eine Geburtsurkunde, nachgewiesen werden. Ein Härtefallantrag garantiert jedoch keinen Studienplatz.
Antrag auf Nachteilsausgleich aus familiären Gründen bei der Bewerbung
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aus familiären Gründen schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung aus familiären Gründen erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Auch dafür ist ein Schulgutachten notwendig.
Verfahren
1. Fachsemester BA und MA
Sie können sowohl einen Nachteilsausgleich beantragen (Schulgutachten) als auch einen Härtefallantrag stellen (fachärztliches Gutachten). Die beiden Anträge auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezejit) und/oder der Härtefallantrag sind bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Rahmen der Online-Bewerbung zu stellen und mit den ggf. erforderlichen weiteren Bewerbungsunterlagen fristgerecht und formlos einzusenden.
Ein Härtefallantrag für Bewerber*innen zum Zweitstudium und ohne Abitur (§ 11 BerlHG) ist nicht möglich.
Die Zulassung für Härtefälle zum 1. Fachsemester erfolgt innerhalb einer Vorabquote von derzeit 5 % der Studienplätze pro Studiengang. Gehen mehr Bewerbungen mit Härtefallantrag ein, als Plätze in der Quote zur Verfügung stehen, wird ein Ranking nach Grad der Härte durchgeführt. Ein Härtefallantrag ist somit keine Garantie auf einen Studienplatz. Zu den Chancen siehe auch Hartmut Maier: Härtefall und Nachteilsausgleich bei der Vergabe von Studienanfängerplätzen. Rechsrahmen und Grundstrukturen der Anwendung, in: Ordnung der Wissenschaft 1/2006, S. 19-32 (PDF).
Sollte eine Studienplatzbewerbung zum 1. Fachsemester im Hauptvergabeverfahren nicht erfolgreich sein, nimmt sie, sofern mit der Bewerbung zusammen auch ein zulässiger Härtefallantrag gestellt wurde, anschließend automatisch an dem Verfahren innerhalb der Härtefallquote teil, die derzeit 5 % der Studienplätze pro Studiengang beträgt (§ 10 Abs. 1 BerlHZG i.V.m. § 22 ZSP-HU).
Höheres Fachsemester (kein Härtefallantrag)
Beim Zulassungsverfahren zu einem höheren Fachsemester gibt es keine Vorabquote, hier konkurrieren alle Bewerber*innen nach Leistung, sofern Plätze vorhanden sind. Sie können insofern einen Antrag (Nachweis erforderlich!) stellen, als dieser bei Ranggleichheit mit einem/einer anderen Bewerber*in zum tragen kommt (soziale, insbesondere familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe, § 9 Abs. 2 BerlHZG).
hochschulstart.de
Wird der gewünschte Studiengang direkt von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, können Sie dort einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches stellen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung: www.hochschulstart.de.
Links
Studium mit Beeinträchtigung an der HU - Beratung und Information
Studierendenwerk - Allgemeine Informationen zu Sonderanträgen im Rahmen der Studienbewerbung
Studierendenwerk - Individuelle Beratung zum Studium mit Kind