Humboldt-Universität zu Berlin - Bereich Familiengerechtigkeit


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Foto: Bereich Familiengerechtigkeit

 

Der Familienfonds stellt jährlich finanzielle Mittel zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin zur Verfügung.

Die Humboldt-Universität zu Berlin versteht sich als familiengerechte Hochschule. Daher nimmt sie an der regelmäßigen Zertifizierung als familiengerechte Hochschule teil und hat im Akademischen Senat ein entsprechendes Leitbild beschlossen. 

Vor diesem Hintergrund hat sie einen Familienfonds eingerichtet, der jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um familienbedingte Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere zu überwinden oder jedenfalls abzumildern.

Vergaberichtlinie

Die Vergabe der Mittel richtet sich nach der im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin Nr. 93/2019 veröffentlichten Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Familienfonds der Humboldt-Universität zu Berlin.

Familienverständnis

Die Humboldt-Universität zu Berlin verfügt über ein umfassendes Familienverständnis. Sie sieht Familie überall dort, wo langfristige soziale Verantwortung für Angehörige wahrgenommen wird. So werden alle Eltern-Kind-Gemeinschaften – beispielsweise Alleinerziehende, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien – aber auch Geschwisterbeziehungen sowie Ehe- und eheähnliche Partnerschaften und Personen, die Angehörige pflegen, als Sorgegemeinschaften mit einbezogen. Dieses Verständnis liegt auch der Richtlinie zugrunde und ist immer dann maßgeblich, wenn nicht für einzelne Fördermaßnahmen spezielle Regelungen getroffen sind.

Mittelverwendung und Ausschreibung

Die Mittel des zentralen Familienfonds können sowohl für befristete personelle Maßnahmen und Abschlussstipendien als auch für Sachkosten verwendet werden. Bei der Mittelverwendung für personelle Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Mittel aus dem Familienfonds nur zusätzlich zur jeweiligen Grundausstattung der Fakultäten und Institute zur Verfügung gestellt werden.

 

Wichtig:

Anträge für die Maßnahmen 1, 2 und 4 können kontinuierlich per E-Mail an den Bereich Familiengerechtigkeit gesendet werden, das als Geschäftsstelle der Kommission Familiengerechte Hochschule fungiert. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei ein und adressieren Sie Ihre E-Mail an familienfonds@hu-berlin.de mit dem Betreff "Bewerbung Ausschreibung Familienfonds". Die Ausschreibung für die Mittel der 3. Maßnahme (Abschlussstipendien) erfolgt mindestens einmal jährlich und wird öffentlich bekannt gegeben.

Bewerber*innen mit Beeinträchtigungen können ihre Bewerbung auch in Papierform einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierfür familienfonds@hu-berlin.de.

Es ist wichtig, dass alle Anträge unter Beachtung einer geschlechtergerechter Sprache formuliert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Familienfonds der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH) ist für die Mittelvergabe zuständig

 

Geförderte Maßnahmen:

Zuschüsse für Kinderbetreuung für Auslandsaufenthalte 🖉

 

Zuschüsse für Kinderbetreuung/für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigeb für Teilnehmer*innen von wissenschaftlichen Veranstaltungen oder Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung  🖉

 

Abschlussstipendien für wissenschaftlich herausragende Doktorand*innen sowie Habilitand*innen der HU 🖉

 

Mittel für die Aufstockung des Arbeitsstundenumfangs einer studentischen Hilfskraft zwecks Unterstützung des eigenen Forschungsprojekts 🖉