Kinderbetreuung in Berlin
Das Land Berlin hält verschiedene Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bereit. Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. einer Kindertagespflegeeinrichtung. Die Betreuung ist kostenfrei, lediglich für das Mittagessen fällt ein finanzieller Beitrag an. Notwendig für die Aufnahme in einer Betreuungseinrichtung ist die Vorlage des sogenannten Kita-Gutscheins, den Sie im Vorfeld beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen müssen. Alle Einrichtungen arbeiten nach dem Berliner Bildungsprogramm.
Betreuungsformen
Kindertagesstätte (Kita)
In einer Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von frühestens 8 Wochen bis zum Schuleintritt betreut, wobei die einzelnen Einrichtungen selbst das Mindestaufnahmealter festlegen. Kitas sind Ganztagseinrichtungen, in denen Kinder von morgens bis zum späten Nachmittag in altershomogenen oder altersgemischten Gruppen betreut werden können.
Kinderladen
Kinderläden sind kleinere Einrichtungen, in denen die Kinder in der Regel in nur einer altersgemischten Gruppe von 15 bis 20 Kindern betreut werden. Viele Kinderläden sind auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen, z. B. in Form von Koch-, Putz- oder Betreuungsdiensten. Zum Teil zahlen die Eltern zudem Zusatzbeiträge, beispielsweise für biologisches Essen oder zusätzliche pädagogische Angebote.
Kindertagespflege: Tagesmütter- und väter
Die Kindertagespflege ist eine Einrichtung vorrangig für Kinder unter 3 Jahren, in der bis zu 5 Kinder in einer familienähnlichen Umgebung von einer ausgebildeten Tagespflegeperson betreut werden.
Einen Überblick über die üblichen Betreuungsarten (Kita, Tagespflege) gibt auch das Familienportal der Berliner Senatsverwaltung.
Kita-Gutschein
Um Ihr Kind von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreuen zu lassen oder um einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu bekommen, gibt das Land Berlin Kita-Gutscheine aus. Die Betreuung ihrer Kinder ist damit für die Eltern kostenfrei. Lediglich den Beitrag für das Mittagessen müssen Sie selbst zahlen. Manche Einrichtungen erheben zudem zusätzliche Kosten für spezielle Angebote wie Fremdsprachenunterricht, Sportkurse oder ein besonderes Mittagsangebot.
Betreuungsplätze finden
Die Vergabe von Betreuungsplätzen ist nicht zentral geregelt. Dies bedeutet, dass Sie selbst alle für Sie infrage kommenden Einrichtungen kontaktieren und sich um einen Platz für Ihr Kind bemühen müssen.
Auf der Webseite der Senatsverwaltung finden Sie eine Übersicht der Berliner Kitas (Kita-Navigator), können gezielt nach Einrichtungen in der Nähe Ihres Wohnortes und aktuell freien Kitaplätzen suchen.
Eingewöhnung in die Kita
Für die ersten Tage bis Wochen ist eine Eingewöhnung Ihres Kindes in der Betreuungseinrichtung vorgesehen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Kind so lange in die Kita begleiten, bis es dort Sicherheit gewonnen hat und alleine in der Einrichtung bleiben kann. Die Trennung erfolgt Schritt für Schritt. Die Dauer der Eingewöhungsphase ist u. a. abhängig vom Alter und von der Persönlichkeit Ihres Kindes, gerade für junge Kinder sollten Sie jedoch bis zu 4 Wochen einplanen.