Humboldt-Universität zu Berlin - Bereich Familiengerechtigkeit

Kinderbetreuung in Berlin

Das Land Berlin hält verschiedene Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bereit. Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. einer Kindertagespflegeeinrichtung. Die Betreuung ist kostenfrei, lediglich für das Mittagessen fällt ein finanzieller Beitrag an. Notwendig für die Aufnahme in einer Betreuungseinrichtung ist die Vorlage des sogenannten Kita-Gutscheins, den Sie im Vorfeld beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen müssen. Alle Einrichtungen arbeiten nach dem Berliner Bildungsprogramm.

Betreuungsformen

Kindertagesstätte (Kita)

In einer Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von frühestens 8 Wochen bis zum Schuleintritt betreut, wobei die einzelnen Einrichtungen selbst das Mindestaufnahmealter festlegen. Kitas sind Ganztagseinrichtungen, in denen Kinder von morgens bis zum späten Nachmittag in altershomogenen oder altersgemischten Gruppen betreut werden können.

Kinderladen

Kinderläden sind kleinere Einrichtungen, in denen die Kinder in der Regel in nur einer altersgemischten Gruppe von 15 bis 20 Kindern betreut werden. Viele Kinderläden sind auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen, z. B. in Form von Koch-, Putz- oder Betreuungsdiensten. Zum Teil zahlen die Eltern zudem Zusatzbeiträge, beispielsweise für biologisches Essen oder zusätzliche pädagogische Angebote.

Kindertagespflege: Tagesmütter- und väter

Die Kindertagespflege ist eine Einrichtung vorrangig für Kinder unter 3 Jahren, in der bis zu 5 Kinder in einer familienähnlichen Umgebung von einer ausgebildeten Tagespflegeperson betreut werden.

Einen Überblick über die üblichen Betreuungsarten (Kita, Tagespflege) gibt auch das Familienportal der Berliner Senatsverwaltung.

Kita-Gutschein

Um Ihr Kind von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreuen zu lassen oder um einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu bekommen, gibt das Land Berlin Kita-Gutscheine aus. Die Betreuung ihrer Kinder ist damit für die Eltern kostenfrei. Lediglich den Beitrag für das Mittagessen müssen Sie selbst zahlen. Manche Einrichtungen erheben zudem zusätzliche Kosten für spezielle Angebote wie Fremdsprachenunterricht, Sportkurse oder ein besonderes Mittagsangebot.

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Der Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt des Wohnbezirks beantragt werden.

Der Förderungsanspruch Ihres Kindes hängt von Ihren Arbeits- oder Ausbildungszeiten ab. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung/Tag ohne Bedarfsprüfung. Benötigen Sie einen höheren Betreuungsumfang oder ist Ihr Kind bei Betreuungsbeginn jünger als 1 Jahr, müssen Sie den Bedarf nachweisen. Das Land Berlin akzeptiert die Semesterbescheinigung über ein Vollzeitstudium als Nachweis für den Bedarf einer Vollzeitbetreuung (7-9 Stunden/Tag). Im Land Brandenburg gibt es abweichende Regelungen. Berufstätige müssen ihren Bedarf durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ihre Arbeitszeiten belegen, weiterhin können Wegezeiten geltend gemacht werden. Auch ein erweiterter Bedarf (mehr als 9 Stunden/Tag) muss entsprechend nachgewiesen werden.

Auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung finden Sie ausführliche Informationen zum Kita-Gutschein und können den Kita-Gutschein online beantragen.

Der Gutschein kann in allen vom Land Berlin finanzierten Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen eingelöst werden, sofern die gewünschte Einrichtung oder der/die Tagesbetreuer*in über freie Plätze verfügt.

Wichtiger Hinweis für Gastwissenschaftler*innen: Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind in der Regel bereits in Berlin gemeldet sein muss, bevor Sie einen Kitagutschein beantragen können. Das Familienbüro berät Sie hierzu gern.

Betreuungsplätze finden

Die Vergabe von Betreuungsplätzen ist nicht zentral geregelt. Dies bedeutet, dass Sie selbst alle für Sie infrage kommenden Einrichtungen kontaktieren und sich um einen Platz für Ihr Kind bemühen müssen.

Auf der Webseite der Senatsverwaltung finden Sie eine Übersicht der Berliner Kitas (Kita-Navigator), können gezielt nach Einrichtungen in der Nähe Ihres Wohnortes und aktuell freien Kitaplätzen suchen.

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Freie Plätze in Kinderläden finden Sie auf der Webseite des DAKS (Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V.).

Die Berliner Tagesmütter und -väter finden Sie über den Fachbereich Kindertagespflege der Jugendämter der jeweiligen Bezirke. Zum Teil sind Listen der Kindertagespflegstellen auf den Webseiten der einzelnen Bezirke hinterlegt, andere Bezirke vermitteln Plätze in den Tagespflegestellen direkt über die Mitarbeiter*innen des Jugendamts. Auf der Webseite des Senats finden Sie eine Übersicht über die Ansprechpartner*innen für Kindertagespflege in den einzelnen Jugendämtern.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie trotz eigener, nachgewiesener Bemühungen keinen Platz in einer Kita oder Tagespflegestelle bekommen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Sollte auch dieses Ihnen keinen Platz vermitteln können, besteht ggf. die Möglichkeit der Finanzierung einer selbstorganisierten Betreuung. Auf der Webseite des Jugendamts Pankow finden Sie Informationen zum sogenannten „Aufwendungsersatz für eine selbstbeschaffte Kindertagesbetreuung“.

Eingewöhnung in die Kita

Für die ersten Tage bis Wochen ist eine Eingewöhnung Ihres Kindes in der Betreuungseinrichtung vorgesehen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Kind so lange in die Kita begleiten, bis es dort Sicherheit gewonnen hat und alleine in der Einrichtung bleiben kann. Die Trennung erfolgt Schritt für Schritt. Die Dauer der Eingewöhungsphase ist u. a. abhängig vom Alter und von der Persönlichkeit Ihres Kindes, gerade für junge Kinder sollten Sie jedoch bis zu 4 Wochen einplanen.