Finanzielle Unterstützung
Es gibt eine Vielzahl von staatlichen Familienleistungen, auch BAföG und viele Stipendien enthalten Familienregelungen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Angebote und Anlaufstellen:
Bürgergeld
Studierende, die sich im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium befinden, haben die Möglichkeit, Sozialleistungen (Bürgergeld) zu beantragen. Darüber hinaus können auch Leistungen für das Kind, einschließlich Zuschüsse für Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung, sowie Mehrbedarfe für Vollzeitstudierende beantragt werden. Personen, die Sozialleistungen beziehen, haben außerdem die Option, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (siehe unten) zu beantragen.
Wichtiger Hinweis: Ab 2024 wird der monatliche Pauschalbetrag erhöht. Die individuelle Lebenssituation der Bezieher*innen spielt dabei eine Rolle, etwa ob man alleinerziehend ist oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Da auch Kinder Bürgergeld erhalten können, steigt der Regelbedarf für Kinder ab 2024 entsprechend des Alters an. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
BAföG
Für BAföG-Empfänger*innen mit Kindern bis zu 14 Jahren gibt es einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss in Höhe von 150 Euro für jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bitte beachten Sie: Wenn beide Eltern BAföG beziehen, kann immer nur ein Elternteil den Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Zusätzlich verlängert sich die Bezugsdauer auf Antrag um ein Semester für die Schwangerschaft und pro Lebensjahr des Kindes bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres, um ein Semester für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes und um ein Semester für das 8.-10. Lebensjahr des Kindes. Auch die Erziehung von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren soll zukünftig bei den Verlängerungsoptionen berücksichtigt werden.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Bedürftige Eltern können bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beispielsweise Zuschüsse für eine Erstausstattung beantragen. Voraussetzung hierfür ist der Besuch einer zertifizierten Sozialberatungsstelle wie beispielsweise der Sozialberatung des studierendenWERKs.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Kleinkindern und Säuglingen. Es kann frühestens am Tag der Geburt bis drei Monate rückwirkend entweder online auf ElterngeldDigital oder bei der Elterngeldstelle Ihres zuständigen Jugendamtes beantragt werden und beträgt mindestens 300€ oder 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Beziehen Studierende BAföG, bleibt das Elterngeld in Höhe von 300 Euro auf die Ausbildungsförderung anrechnungsfrei.
Erasmus mit Kind
Zusätzlich zum regulären Erasmus-Stipendium kann unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Kinderbetreuungszuschlag von 200 Euro beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der Beratung des International Office.
Finanzielle Hilfen vom studierendenWERK Berlin
Das StudierendenWERK Berlin hat die Möglichkeit, Studierende in besonderen Situationen finanziell zu unterstützen, beispielsweise in Form von Zuschüssen zum Start in das Studium oder zum Abschluss des Studiums. Auch Überbrückungsdarlehen für Studierende in kurzfristigen wirtschaftlichen Notlage können vergeben werden. Welche Unterstützung für Sie in Frage kommt, können Sie in der für Sie zuständigen Sozialberatungsstelle des studierendenWERKs Berlin vorab klären.
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2025 255 Euro pro Monat und Kind. Diese Leistung wird unabhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen der Eltern gezahlt. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer Ausbildung oder einem Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Um Kindergeld zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dies kann auch online erfolgen.
Kinderzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Kinderzuschlag in Deutschland bis zu 297 Euro pro Monat und Kind (Maximalbetrag). Diese Leistung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht, deren eigenes Einkommen zwar für den eigenen Unterhalt, aber nicht für den gesamten Familienbedarf ausreicht. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, das seit Januar 2025 255 Euro pro Monat und Kind beträgt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familien, die bereits Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch bekannt als „Bildungspaket“ beantragen. Darunter fallen u. a. Zuschüsse für Schulmaterialien und soziokulturelle Aktivitäten, wie z. B. Sportverein oder Musikschule. Weiterhin können Kosten für Schulausflüge, Mittagessen und Lernförderung voll erstattet werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Familienportals.
Mutterschaftsgeld
Zum Mutterschaftsgeld informieren die Krankenkassen. Dieses wird während der Schutzfristen vor und nach der Geburt erbracht und stellt eine Ersatzleistung für einen Lohnausfall dar. Voraussetzung ist, dass die werdende Mutter selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Mutterschutzfrist noch besteht.
Stipendien
Je nach Stipendienregelungen sind Kinderzuschläge, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Verlängerungen möglich. Eine allgemeine Übersicht über Stipendien bietet beispielsweise die Seite MyStipendium.de.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt durch beide Elternteile. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege und Erziehung oder Geld. Lebt das Kind hingegen bei nur oder überwiegend bei nur einem Elternteil, leistet dieser seinen Unterhalt meist durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag in Form von Barunterhalt leisten.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Studierende können Wohngeld erhalten, wenn sie vom Grunde her nicht BAföG-berechtigt sind, beispielweise weil sie die Regelstudienzeit überschritten oder ihren BAföG-Anspruch durch einen Fachrichtungswechsel verloren haben. Auch im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium ist der Bezug von Wohngeld möglich. Studierende Eltern können zudem Wohngeld erhalten, wenn sie selbst BAföG beziehen, aber mindestens eines der Familienmitglieder nicht BAföG-berechtigt ist, z. B. die Kinder. Das Wohngeld kann in diesem Fall bereits während der Schwangerschaft beantragt werden.
Zuschuss zum Semesterticket
Alle Studierenden können einen Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds beim Semesterticketbüro des RefRats beantragen. Je nach finanzieller und sozialer Situation - u.a. finden Schwangerschaft, Kindererziehung, Alleinerziehung sowie die Pflege von Angehörigen Berücksichtigung - wird über einen Zuschuss bis zum vollen Semesterticketbeitrag entschieden. Die Antragsfristen sind Januar und Februar für den Sommersemesterantrag sowie Juni und Juli für den Wintersemesterantrag. Für beide Antragsfristen gilt eine Nachfrist von 14 Tagen, innerhalb derer noch vollständige Anträge abgegeben werden können. Neu immatrikulierte Studierende können bis 6 Wochen nach der Einschreibung ihre Anträge einreichen.