Humboldt-Universität zu Berlin - Bereich Familiengerechtigkeit

Schulsystem in Berlin

Illustration Bilder von TierenDas Schulsystem in Berlin ist vielseitig. Unabhängig davon, ob an einer staatlichen Schule oder einer Schule in privater Trägerschaft gelernt wird, können Schüler*innen in unterschiedlicher Zeit und auf verschiedenen Wegen zu einem Schulabschluss gelangen.

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Schulpflicht endet mit dem Ablauf des zehnten Schulbesuchsjahres.

Anmeldung der Schulanfänger*innen

Die Anmeldung für Schulanfänger*innen erfolgt bereits im September/Oktober des Vorjahres an der zuständigen Einzugsschule Ihres Wohnbezirks (diese können Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung ermitteln). Im Frühjahr findet die gesetzlich vorgeschriebene schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt.

Wenn Sie erst nach dem Anmeldezeitraum für die Einschulung (nach Berlin ziehen, gilt dies als Schulwechsel - Informationen hierzu finden Sie weiter unten.

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Wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Bitte informieren Sie sich über das genaue Verfahren auf der Webseite der Senatsverwaltung.

Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Grundschule an. Dort stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung.

Der Besuch einer öffentlichen Schule ist kostenfrei, private Schulen verlangen in der Regel Gebühren.

Der Besuch der Grundschule umfasst in der Regel die Klassen 1 bis 6. Die Einschulungsfeier der Erstklässler*innen findet üblicherweise am Samstag nach Schuljahrbeginn statt.


Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

Die meisten Grundschulen in Berlin verfügen über einen Hortbereich, in welchem die Kinder nach Schulschluss bis spätestens 18 Uhr betreut werden können.

Für den Hortbereich benötigen Sie einen Betreuungsgutschein des Jugendamts. Dieses prüft den Bedarf (abhängig von Arbeits- oder Studienzeiten) und legt einen einkommensabhängigen Zuzahlungsbetrag für den Hortbesuch fest. Für Kinder der Klassen 1 und 2 ist der Hortbesuch kostenfrei, zudem können die Kinder dieser Jahrgangsstufen den Hort bis 16 Uhr ohne Bedarfsprüfung nutzen. In der Schule erhalten alle Kinder bis zur 6. Klasse zudem ein kostenfreies Mittagessen.

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Den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung, welchen Sie auch auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung finden, können Sie bereits im Zuge der Schulanmeldung oder aber zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrer Schule einreichen. Diese leitet den Antrag dann an das zuständige Jugendamt weiter. Damit Ihr Kind ab Schuljahresbeginn im Hort betreut werden kann, sollte der Antrag jedoch spätestens drei Monate vorher eingereicht werden.

 

Übergang zur weiterführenden Schule

Nach dem ersten Halbjahr der 6. Klasse (unter bestimmten Voraussetzungen auch schon der 4. Klasse) bewerben sich die Schüler*innen um einen Platz an einer weiterführenden Schule. Dabei können drei Wunschschulen angegeben werden. Wenn mehr Bewerber*innen als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl durch die Schulen u. a. auf Grundlage der Förderprognose und eigener, durch die jeweilige Schule festgelegter Aufnahmekriterien.

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An der Integrierten Sekundarschule können die Schüler*innen mehrere Schulabschlüsse erreichen: die Berufsbildungsreife (BBR) nach der 9. bzw. 10. Klasse sowie den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) nach der 10. Klasse. Auch ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe ist möglich, wenn im MSA entsprechende Leistungen erbracht wurden. Einige Integrierte Sekundarschulen haben eine eigene gymnasiale Oberstufe, andere gehen eine Kooperation oder einen Verbund mit einer anderen Schule ein. Das Abitur kann dann nach der 13. Klasse abgelegt werden.

Das Gymnasium führt zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nach 12 Schuljahren. Nach der 10. Klasse legen die Schüler*innen ihre MSA-Prüfungen ab. Das Bestehen der MSA-Prüfung ist zwingend notwendig für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Alle Informationen zum Übergang an die weiterführende Schule finden Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung.

 

Schulwechsel nach Berlin

Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien, ein Wechsel ist jedoch auch innerhalb des laufenden Schuljahres möglich. Auch wenn Sie erst nach dem Anmeldezeitraum für die Einschulung (September/Oktober des Vorjahres) nach Berlin ziehen, gilt dies als Schulwechsel.

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Informationen zum Schulwechsel nach Berlin erhalten Sie beim Schulamt Ihres Bezirks, welches auch zuständig für die Schulplatzvergabe ist. Alle benötigten Unterlagen für den Wechsel sowie eine Liste der Schulämter finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung.

Das Schulamt kann Sie dabei unterstützen, einen Schulplatz für Ihr Kind zu finden. Auf der Webseite der Senatsverwaltung finden Sie zudem eine Liste der Berliner Schulen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der gewünschten Schule auf und informieren Sie sich, ob die Aufnahme Ihres Kindes möglich ist.

 

Schulbesuch für Kinder ohne Deutschkenntnisse

Schulpflichtige Kinder mit nur geringen oder keinen Deutschkenntnissen müssen beim Zuzug nach Berlin beim Schulamt des Wohnbezirks angemeldet werden. Durch die dort zuständige Koordinierungsstelle für Willkommensklassen werden die Kenntnisse Ihres Kindes in der deutschen Sprache festgestellt. Außerdem wird eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes veranlasst. Das Schulamt entscheidet darüber, in welche Schule und in welche Klasse Ihr Kind eingeschult wird. Dabei werden das Alter sowie die Ergebnisse des Sprachtests und der ärztlichen Untersuchung berücksichtigt.
Anschließend melden Sie Ihr Kind an der mitgeteilten Schule an.

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Je nach Alter und Deutschkenntnissen wird Ihr Kind in einer regulären Klasse oder in einer Willkommensklasse unterrichtet. In diesen Willkommensklassen werden die notwendigen Deutschkenntnisse vermittelt, die auf den Übergang in eine Regelklasse vorbereiten.

Alternativ kann Ihr Kind auch an einer internationalen Privatschule unterrichtet werden. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Schule einen freien Platz für Ihr Kind hat. Für den Besuch einer Privatschule müssen die Eltern in der Regel ein Schulgeld zahlen.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt „Informationen für Neuberliner mit Schulkindern“ auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung.

 

Kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖVP)

Seit dem Schuljahr 2019/20 können alle Berliner Schüler*innen kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das Schülerticket kann auf der Webseite der BVG bestellt werden. Hierzu benötigen Sie einen aktuellen Schüler*innenausweis.