Humboldt-Universität zu Berlin - Bereich Familiengerechtigkeit

Schulsystem in Berlin

Illustration Bilder von TierenDas Schulsystem in Berlin ist vielseitig. Unabhängig davon, ob an einer staatlichen Schule oder einer Schule in privater Trägerschaft gelernt wird, können Schüler*innen in unterschiedlicher Zeit und auf verschiedenen Wegen zu einem Schulabschluss gelangen.

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Schulpflicht endet mit dem Ablauf des zehnten Schulbesuchsjahres.

Anmeldung der Schulanfänger*innen

Die Anmeldung für Schulanfänger*innen erfolgt bereits im September/Oktober des Vorjahres an der zuständigen Einzugsschule Ihres Wohnbezirks (diese können Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung ermitteln). Im Frühjahr findet die gesetzlich vorgeschriebene schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt.

Wenn Sie erst nach dem Anmeldezeitraum für die Einschulung (nach Berlin ziehen, gilt dies als Schulwechsel - Informationen hierzu finden Sie weiter unten.

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Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

Die meisten Grundschulen in Berlin verfügen über einen Hortbereich, in welchem die Kinder nach Schulschluss bis spätestens 18 Uhr betreut werden können.

Für den Hortbereich benötigen Sie einen Betreuungsgutschein des Jugendamts. Dieses prüft den Bedarf (abhängig von Arbeits- oder Studienzeiten) und legt einen einkommensabhängigen Zuzahlungsbetrag für den Hortbesuch fest. Für Kinder der Klassen 1 und 2 ist der Hortbesuch kostenfrei, zudem können die Kinder dieser Jahrgangsstufen den Hort bis 16 Uhr ohne Bedarfsprüfung nutzen. In der Schule erhalten alle Kinder bis zur 6. Klasse zudem ein kostenfreies Mittagessen.

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Übergang zur weiterführenden Schule

Nach dem ersten Halbjahr der 6. Klasse (unter bestimmten Voraussetzungen auch schon der 4. Klasse) bewerben sich die Schüler*innen um einen Platz an einer weiterführenden Schule. Dabei können drei Wunschschulen angegeben werden. Wenn mehr Bewerber*innen als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl durch die Schulen u. a. auf Grundlage der Förderprognose und eigener, durch die jeweilige Schule festgelegter Aufnahmekriterien.

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Schulwechsel nach Berlin

Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien, ein Wechsel ist jedoch auch innerhalb des laufenden Schuljahres möglich. Auch wenn Sie erst nach dem Anmeldezeitraum für die Einschulung (September/Oktober des Vorjahres) nach Berlin ziehen, gilt dies als Schulwechsel.

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Schulbesuch für Kinder ohne Deutschkenntnisse

Schulpflichtige Kinder mit nur geringen oder keinen Deutschkenntnissen müssen beim Zuzug nach Berlin beim Schulamt des Wohnbezirks angemeldet werden. Durch die dort zuständige Koordinierungsstelle für Willkommensklassen werden die Kenntnisse Ihres Kindes in der deutschen Sprache festgestellt. Außerdem wird eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes veranlasst. Das Schulamt entscheidet darüber, in welche Schule und in welche Klasse Ihr Kind eingeschult wird. Dabei werden das Alter sowie die Ergebnisse des Sprachtests und der ärztlichen Untersuchung berücksichtigt.
Anschließend melden Sie Ihr Kind an der mitgeteilten Schule an.

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Kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖVP)

Seit dem Schuljahr 2019/20 können alle Berliner Schüler*innen kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das Schülerticket kann auf der Webseite der BVG bestellt werden. Hierzu benötigen Sie einen aktuellen Schüler*innenausweis.